KassenSichV
Regelungen nach Bundesland
Bis zum 30.September 2020 müssen gem. dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen um Manipulationen zu verhindern.
Auf Grund der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung und den Verzögerungen in der Umsetzung und Zertifizierung der Schnittstellen und der Lieferung der entsprechenden Hardware, können viele Betriebe diese Frist nicht einhalten. Zur Abwendung von Härtefällen und der Entlastung von Betrieben und Ämtern haben die meisten Bundesländer per Ländererlass beschlossen, einen zeitlichen Aufschub längstens bis zum 31.03.2020 zu gewähren.
Die meisten Bundesländer haben sich (vereinfacht ausgedrückt) auf die Regelung geeinigt, dass bei einer verbindlichen, nachweisbaren Bestellung einer TSE bis zum 30. September 2020 die Frist zur Einbindung der TSE, ohne zusätzlichen Antrag, bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Weitere Einzelheiten und ggf. Einschränkungen sehen Sie hier entsprechend Ihrem Bundesland: