Derzeit haben wir viele Rückfragen zu unserem anonymisierbaren Z3 Export, nach unserem bisherigem Kenntnisstand sind wir die einzigen, die diese Funktion, die mit der GoBD eingeführt wurde, so umgesetzt haben. Auch, weil uns viele Stammkunden darauf angesprochen haben.
Es geht beim Z3 Export darum, dass ein Steuerprüfer vor Ort einen sog. Z3 Export am Abrechnungsprogramm auch bei einem Heilpraktiker bzw. Therapeuten durchführen darf. Softwareentwickler sind angehalten, diesen in ihrer Software nach bestimmten Vorgaben umzusetzen. In diesem Export sollen alle steuerlich relevanten Daten, somit auch alle Rechnungsdaten enthalten sein. Wie oft schreiben Sie z. B. die Diagnose des Patienten für die PKV auf die Abrechnung? Und Leistungstexte bzw. Leistungsketten, was gemacht wurde mit GebüH - Ziffer? Fast bei jeder Abrechnung.
Ist es Ihnen als Heilpraktiker dann Recht, dass diese Daten bei einer Steuerprüfung mit ans Finanzamt gehen? Unsere Kunden und wir hatten dabei, nicht nur im Sinne des Datenschutzes der Patienten, ein ungutes Bauchgefühl. Auch weil eine der Vorgaben einen möglichst unverschlüsselten Datenbankexport vorsieht. Heißt also, wenn der Steuerprüfer die CD, oder den USB Stick verliert, sind die Daten für den Finder wiederherstellbar.
Wir standen allerdings vor juristischen Problemen, weil der Heilpraktiker dem Arzt bzgl. Schweigepflicht nicht gleichgestellt ist. Allerdings kommt uns und Ihnen der §3 Abs. 9 des BDSG entgegen, der personenbezogene Daten u. a. über die physische und psychische Gesundheit eines Menschen unter besonderen Schutz stellt. Somit haben wir in der Version 1.6 unserer Praxissoftware den Export flexibel erstellt wodurch Sie die Möglichkeit haben, Datenbankfelder mit Sonderzeichen zu überschreiben. Wir haben einen Standardexport mitgeliefert, der diese Daten bereits ausblendet, aber auch das ist änderbar also flexibel umgesetzt, falls sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern oder gerichtliche Urteile eine andere Vorgehensweise vorschreiben, oder dem Prüfer die Daten nicht ausreichen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer FAQ. Die Umsetzung ist in unserer Onlinehilfe erklärt.