Herr Dr. René Sasse hat in seinem aktuellen Newsletter einen Beitrag zum Einsichtsrecht des Betriebsprüfers veröffentlicht und unterstreicht die auch von uns angewandte Vorgehensweise der Anonymisierung, die in Absprache mit dem Prüfer Anwendung finden kann. Hier darf vor allem auf die Verhältnismäßigkeit innerhalb einer Betriebsprüfung und den Datenschutz aufmerksam gemacht werden.
Sein Vorschlag, die Namen zu anonymisieren, ist in unserem Z3 Export leicht umsetzbar, denn die ID und auch die Rechnungsnummer, sowie die Patientennummer blieben erhalten. Hier hat man gleich mehrere Möglichkeiten den gesamten Ablauf zur Rechnungsstellung aufzufinden für eine Stichprobenartige Sichtung. In unserem Fall müssten dazu auch keine separaten Listen geführt werden. Außerdem hat die Heilpraxis Software in der Rubrik Statistik eine Auswertungsmöglichkeit aller erbrachten Leistungen in einem bestimmten Zeitraum, ohne dies mit dem Patienten in Verbindung zu bringen.
Wir möchten uns bei Herrn Dr. Sasse für seine Kontaktaufnahme und seine weiterführenden Erläuterungen bedanken.