Während einiges im Netz über die DSGVO ins Reich der Mythen gehört, sollte jedoch jeder Webseitenbetreiber seine Datenschutzerklärung dringend überarbeiten, falls noch nicht geschehen. Hierin sollten die erhobenen personenbezogenen Daten mit Zweck erläutert werden. Hier gibt es einiges zu beachten, auch z. B. welche Komponenten auf der Webseite evtl. mit den Daten der Besucher arbeiten. Daher kann eine allgemeine Datenschutzerklärung nicht generell für jede Seite die Richtige sein.
Auch tickt jedes Unternehmen anders. Evtl. gibt es sogar unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Mittlerweile gibt es einige kostenlose Generatoren im Netz, aber Vorsicht, hier kann es auch Lizenzbedingungen geben, wie z. B. die Erwähnung der Quelle. Eine gute Quelle für Informationen sind jedenfalls die Webseiten der Landesdatenschutzbehörden, hier besonders des Landes Bayern. Diese Webseite hält auch weitere Formulare bereit und Handreichungen für kleine Unternehmen. Golem.de hat ebenso einen ausführlichen Fachbericht zur Verfügung gestellt.