Diese Frage wurde nun vermehrt gestellt und wir gehen natürlich sehr gerne darauf ein. Grundsätzlich wurde dieser Reiter erstellt, um die Einstellungen rund um den Datenschutz für jeden Patienten zu individualisieren und die DSGVO für jeden Anwender in der Praxisverwaltungssoftware zu vereinfachen.
Im ersten Panel Verträge haben Sie die Möglichkeit zu hinterlegen, welche Verträge bereits geschlossen wurden. Etwa der Behandlungsvertrag und auch, ob der Patient über den Datenschutz in Ihrer Praxis schriftlich aufgeklärt wurde und dies unterzeichnet hat. Ebenso finden Sie hier die individuelle Einstellung, ob auch für diesen Patienten Google Maps z. B. für die Suche der Adresse etwa für Hausbesuche genutzt werden darf, unabhängig von den globalen Einstellungen in den Optionen der Heilpraxis.
Im Panel Korrespondenz kann hinterlegt werden, ob der Patient von Ihnen brieflich kontaktiert werden möchte, wird dieses Häckchen entfernt, erhalten Sie eine Warnmeldung wenn Sie ihn z. B. in einem Serienbrief oder einen Einzelbrief übernehmen. Beim Start eines Rundschreibens, würde ein solcher Patient nicht mit angeschrieben. Beim geschützten EMail Versand können Sie ein Patientenpasswort (verschlüsselt) hinterlegen und somit Rechnungen als PDF passwortgeschützt direkt aus der Heilpraxis versenden. Es wird der Patient dann mit einer Mail angeschrieben, die eine hinterlegte Grußformel enthält und als Anhang die Rechnung im passwortgeschützten PDF Format. Weitere Schutzeinstellungen etwa zur Editierbarkeit der PDF lassen sich in der Vorschau der Rechnung einstellen.
Im Bereich Meldung haben Sie die Möglichkeit sich an patientenbezogene Ereignisse erinnern zu lassen, so etwa, dass ein Behandlungsvertrag für diesen Patienten noch nicht geschlossen wurde, oder beispielsweise eine schwere Allergie, die Sie vor jeder Behandlung beachten müssen. Der eingegebene Meldetext erscheint dann in einem Fenster wenn Sie den Patienten öffnen, wenn sie eine Rechnung oder Gutschrift (Vorgang) erzeugen, oder ihn in die Korrespondenz übernehmen. Hierbei ist auch eine Mehrfachauswahl möglich.
Unter Aufbewahrungsfristen sehen Sie, welche Fristen das System aus den letzten Abrechnungen (und weiteren buchhalterichen Daten) sowie den Karteieinträgen errechnet hat. Denn diese müssen jeweils zehn Jahre aufbewahrt werden. Sollte die Aufbewahrungsfrist erreicht sein, so erscheint dieser Patient beim nächsten Durchlauf (automatisch einmal jährlich, weitere Optionen stehen zur Verfügung) in der Vorschlagsliste des automatischen Löschalgorithmuses (hier kann der Patient bei Bedarf aber erhalten bleiben).
Die erweiterte Aufbewahrungsfrist dient einer individuellen Eingabe, falls dieser Patient aus irgendeinem Grund länger aufbewahrt werden muss, diese Begründung kann natürlich hierzu eingegeben werden. Bis zum angegebenen Datum erscheint dieser Patient nicht in der Vorschlagsliste zur Löschung. Mit diesem Reiter war es uns möglich die Händelbarkeit der DSGVO innerhalb der Praxissoftware deutlich zu steigern. Ein Video, das diese Dinge weiter veranschaulicht, auch z. B. das Einscannen der entsprechenden Verträge haben wir im Bereich Tutorials hinterlegt.