Die KassenSichV, die bereits im Januar 2020 eingeführt werden soll, erhält laut Meldung der IHK Essen eine Übergangsregelung für technische Sicherheitseinrichtungen an Kassen bis zum 30.09.2020. Diese Nichtaufgriffsregelung wurde von den Bund- und Länderfinanzverwaltungen am 25.09.2019 auf der Referatsleitersitzung beschlossen.
Nach Einführung der KassenSichV muss jede (regelmäßige) Bareinnahme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitslösung dokumentiert werden. Da diese zertifizierten Geräte, bzw. technischen Lösungen noch nicht auf dem Markt sind, und auch wir noch keine Schnittstelle von unserem Abrechnungsprogramm zu derartigen Systemen schreiben und testen könnten, ist diese Verschiebung unseres Erachtens notwendig.