Die schon mehrfach von uns erwähnte KassenSichV rückt in großen Schritten näher. Zwar haben einige Bundesländer die Übergangsfrist aufgrund der Coronakrise vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert, längst aber nicht alle. Somit bleibt es für uns Entwickler im Bereich der Umsetzung beim 30.09.2020. Gerne hätten wir mehr Zeit für die anwenderfreundliche Umsetzung, die Betatests und auch für den Kundendialog gehabt, aber leider sind die Fakten nun mal anders. So sind wir derzeit bereits mitten in der Programmierung und haben einen Anbieter ins Auge gefasst, der sowohl USB Sticks, als auch SD Karten, wie auch Micro SD Karten mit einem 5 Jahreszertifikat durch das BSI anbietet, die nur einmalige Kosten für diesen Zeitraum verursachen. Für weitere Einzelheiten haben wir unsere FAQ für die KassenSichV erweitert.
Besonders wichtig war unseren Anwendern, dass die Daten lokal gespeichert und dadurch keine weiteren laufenden Kosten verursacht werden. Dies ist uns durch die sogenannte Swissbit TSE Anbindung im Modul HP KOM gelungen.
Denn für diese TSE ist keine Internetanbingung erforderlich und es werden für den Zertifikatszeitraum ein einmaliger Preis, aber keine weiteren Kosten für die TSE fällig. Außerdem ist die Hardware mit einer günstigen LAN Anbindung durch die Software LAN TSE auf fünf Arbeitsplätze im gleichen Netzwerk erweiterbar. So muss nicht jeder Rechner im Netzwerk seine eigene Hardware TSE angeschlossen haben.
Im nächsten Update müssen wir also aus der RoCas Heilpraxis alle Baroptionen endgültig entfernen, damit das Programm nicht als Kassensystem zählt. Wer weiterhin Barzahlungen verbuchen möchte, benötigt unser Modul "HP KOM" und eine TSE. So ist es in der sogenannten KassenSichV geregelt, die entsprechenden Anwendererlasse findet man unter Nr. 1.2 des AEAO zu §146a AO bzw. Nr. 4 des AEAO zu § 146a AO.
Das Modul HP KOM wird allerdings sukzessive um weitere Optionen erweitert. Nicht nur die Erfassung und Verbuchung von Barzahlungen mit entsprechenden Quittungstexten wird enthalten sein. Wir arbeiten auch an einem übersichtlichen Tagesabschluss und weitere Verbuchungen Ihrer Ausgaben im SKR 81 (Standardkontenrahmen für Praxen), denn bislang konnte unsre Abrechnungssoftware für Heilpraktiker nur Ihre Einnahmen verwalten.
Zwar müssen wir uns bis zum 30.09.2020 erst einmal auf die gesetzlichen Anforderungen konzentrieren, danach jedoch werden wir auch die Ausgabenseite Ihrer Praxis anwenderfreundlich ausbauen.
Sicher ist jedoch, und das hat uns u. a. die Oberfinanzdirektion NRW bereits schriftlich bestätigt, dass jedes Programm welches Barzahlungen aufzeichnet, mit einer TSE gesichert sein muss. Hier gibt es keinen Deutungsspielraum und die Bußgelder sind für beide Seiten zu hoch. Daraus ergibt sich auch, dass Altsysteme in denen die Baroptionen noch enthalten sind, egal ob diese genutzt werden oder nicht, illegal werden. Ob Sie nun weitere Optionen haben, wäre ein Frage an Ihren Steuerberater, wir haben aber auch weitere Informationen in unserem kostenlosen Fachartikel (in der aktualisierten Form) zusammengefasst. Außerdem haben wir einen weiteren Fachartikel zur "offenen Ladenkasse" erstellt, denn vielen ist nicht klar, dass man als Heilpraktiker mittlerweile Einzelaufzeichnungspflichtig ist und dies unbedingt revisionssicher sein sollte, das macht die "offene Ladenkasse" nicht atracktiv oder empfehlenswert.