- By Guido Rochow
EuGH kippt Privacy Shield
Der EuGH hat den EU-US Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) mit Urteil vom 16.07.2020 gekippt. Datenschützer Max Schrems, der auch die Datenschutzorganisation Noyb ins Leben gerufen hat, konnte dieses Urteil erwirken, welches von Datenschützer vor allem in Europa bejubelt wird.
Nichtsdestotrotz werden die Auswirkungen erst einmal für einige europäische Unternehmen gravierend sein, sobald Sie amerikanische Cloud-Dienste nutzen, egal, ob die Server in der EU stehen. Zwar kann man nun auf die sog. Standardvertragsklauseln (SVK) zurückgreifen und hierüber den Datenverkehr regeln, allerdings war ja einer der Hauptkritikpunkte des Privacy Shields, dass sich amerikanische Geheimdienste Zugriffe auf diese Daten einräumen. Wie das nun in den SVKs anders geregelt sein könnte, blieb bislang ungeklärt und bleibt einer der Knackpunkte einer neuen Regelung für Datentransfers, die nicht unter Artikel 49 der DSGVO fallen.