Neues Geschäftsjahr

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Löschalgorithmus zum Jahresanfang


Sobald Sie die Heilpraxis nach dem 01.01. eines neuen Jahres starten, wird sich sofort der Löschalgortihmus (DSGVO) melden. Dabei ist zu beachten, dass Patienten, zu denen weder eine Rechnung noch ein Karteieintrag existiert (hier gelten jeweils gesetzliche Aufbewahrungsfristen) nur eine kurze Aufbewahrungsfrist von 92 Tagen (3 Monaten haben).



Abweichende Aufbewahrungsfristen lassen sich beim Patienten im Reiter Datenschutz des Patienteneditors einstellen.




Jahreszahl in Rechnungs- und Gutschriftsnummer einstellen


Wenn Sie eine Jahreszahl innerhalb der Rechnungs- und Gutschriftsnummer einpflegen, oder diese zum Jahresanfang ändern möchten, dann rufen Sie bitte unter RoCas->Optionen->Allgemein die Nummernkreise auf. In den Textfeldern im Bereich Wert lassen sich die Jahreszahlen eintragen.




Sie könnten hier nun für die Rechnungen REG-2020-0004 und für die Gutschrift GS-2020-0002 setzen. Das Programm zählt ab dieser Zahl hoch. Der Belegnummernkreislauf ist unabhängig von der internen ID, die nicht editierbar ist.