Mit Wirkung vom 01.07.2020 bis voraussichtlich zum 31.12.2020 wird in Deutschland die Mehrwertsteuer von 19 auf 16% resp. von 7 auf 5% abgesenkt. Was sich vielleicht zuerst noch leicht anhört, wird ganz schnell kompliziert, wenn man beachtet, dass in Deutschland nicht das Rechnungsdatum, sonder das Liefer-/Leistungsdatum eines Artikels bzw. einer Leistung ausschlaggebend für die MwSt. Kalkulation ist. Was das für Warenrücklieferungen, also Retouren oder zeitraumübergreifende Leistungen bedeuten kann, wird teils recht kompliziert. Dennoch sind ja reine Heilbehandlungen, wie sie üblicherweise von Heilpraktikern erbracht werden, also zumindest das übliche Kerngeschäft, normalerweise MwSt. befreit. Aber unsere Software kann auch mit MwSt.-pflichtigen Artikeln und Leistungen umgehen, oftmals haben wir bei der Einrichtung dazu geraten, für Abrechnungen mit MwSt. einen weiteren Mandanten anzulegen und zu nutzen. Nicht nur für Kunden, die MwSt.-pflichtige Leistungen und Lieferungen abrechnen (hier ist das Update unumgänglich) auch für alle anderen ist dieses Update ein Funktionsupdate, denn selbst bei der Kopie einer kompletten Rechnung kann nun das Behandlungsdatum neu gesetzt werden. Es gibt hierbei eine automatische Abfrage durch das Programm.
Hierauf reagiert das Programm und stellt dementsprechend die MwSt. Sätze zur Verfügung.
Sobald Sie also ein Datum ab 01.07.2020 eintragen, kommt der vergünstigte MwSt. Steuersatz für diese Position zum Einsatz. Im Normalfall entspricht das Behandlungsdatum bei der Eingabe dem Tagesdatum.
Die von Ihnen eingegebenen Nettopreise Ihrer Artikel und Leistungen bleiben erhalten. Wenn Sie also die MwSt. Senkung an Ihre Kunden weitergeben möchten, so müssen Sie Ihre Preise nicht neu kalkulieren.
Für die Neukalkulation beim Erhalt der Bruttopreise können Sie eine beliebige Preisliste mit dem Befehl Preise der aktuellen Preisgruppe ändern und bei Preisen, die zuvor mit 19% kalkuliert wurden den Faktor 1,0259 und dies mit dem Häkchen auf nur Artikel der MwSt. Klasse 19% MwSt. ändern. Klicken Sie danach auf OK.
Die Vorgehensweise für Artikel mit 7% ist ähnlich. Sie kalkulieren diese Preisliste erneut mit dem gleichen Befehl Preise der aktuellen Preisgruppe ändern und dem Faktor 1,0190 und dem gesetzten Häkchen auf nur Artikel der MwSt. Klasse 7% MwSt. ändern. Klicken Sie danach auf OK. Sollten Sie die Kalkulation nach dem 01.07.2020 ausführen, so steht dort statt 19, 16% und statt 7, 5%. Natürlich sind bei einem zweistelligen Nachkomma-Ergebnis Rundungsdifferenzen möglich.
Weitere Informationen zur MwSt. Änderung erhalten Sie im entsprechenden BMF Schreiben auf den Internetseiten des Finanzministeriums.
Sobald Sie nun in der Heilpraxis eine Rechnung kopieren, erhalten Sie folgende Abfrage
Wenn Sie im unteren Teil des Fensters auf Information klicken, erhalten Sie weitere Anmerkungen:
Dies ist auch generell einstellbar in RoCas->Optionen->Vorgänge
In RoCas->Optionen->Vorgänge ist nun einstellbar, ob der "Diagnosewarner" aktiv wird. Für den "MwSt. Mandanten" ist oftmals eine Diagnose irrelevant.
Die Rechtschreibprüfung wurde besser an die Festschreibung in der Kartei angepasst.
Derzeit liegen uns keine Bugs vor.
...dass Sie die Artikelpositionen innerhalb einer Rechnung nach Leistungsdatum sortieren können?