Entsprechend der Kassenmeldepflicht gem. §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) müssen alle digitalen Kassensysteme bis spätestens zum 31.07.2025 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gesetzeskonforme Kassensysteme einsetzen.
Beim Start der RoCas Heilpraxis wird eine Erinnerung an die Kassenmeldepflicht angezeigt. Dieser Dialog erscheint nach dem 01.08.2025 nicht mehr.

Unter Optionen -> Buchhaltung -> KassenSichV gibt es nun den Button "Kassen-Meldedaten" mit den Unterpunkten "Meldedaten in Zwischenablage" und "XML-Datei für Elster"

Der Menupunkt "Meldedaten in Zwischenablage" erstellt eine Tabelle, in der die wichtigsten Daten zum Elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs) sowie der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) hinterlegt sind, soweit diese bekannt sind.

Diese Informationen können dann mit [STRG]+V z.B. in eine Mail an den Steuerberater eingefügt werden.
Der Menupunkt "XML-Datei für Elster" erzeugt anhand der selben Daten eine XML-Datei, die im Elster Online-Portal eingelesen werden kann.

Diese Daten müssen dann nur vervollständigt und überprüft werden, bevor sie übermittelt werden.
In einigen wenigen Fällen kam es vor, dass beim Schließen des Patienteneditors eine Fehlermeldung erschien, die nicht weg geklickt werden konnte. Dies trat ausschließlich bei Systemen auf, die einen Kartenleser oder einen Dongle, der als Kartenleser erkannt wurde verwendeten.