DSGVO

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Die Löschabfrage (bzw. Anonymisierung) wird einmal jährlich automatisch aktiviert und geht in der Zeitberechnung immer vom 01.01. des laufenden Jahres aus. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Abfrage auch in geringeren Zeitabständen von drei bzw. sechs Monaten ausführen zu lassen. Dies ist im Dropdown Menü Überprüfung einstellbar. Sie finden diesen Dialog in RoCas->Optionen->Datenbank->DSGVO.

In der Spalte Min und Max Frist sehen Sie die Anzahl der Tage. Die Spalte JE sorgt dafür, dass der Wert bezogen auf des Jahresende kalkuliert wird, denn der Betriebsprüfer darf auch das zehnte Jahr als komplettes Geschäftsjahr prüfen.




Die Löschfunktion kann aber jederzeit auch manuell ausgelöst werden, klicken Sie dazu auf RoCas->Datenbank->Prüfe Löschfristen.




Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie in der Hilfe zur Version 1.6.1 und auf unserer Webseite im Downloadbereich / Veröffentlichungen (Fachartikel DSGVO).