Umsatzsteuer

Parent Previous Next

Sollten sich die Umsatzsteuern ändern, können Sie diese hier anpassen.



Die Nummer bezeichnet die verschiedenen Umsatzsteuersätze. Sollte sich ein Satz ändern, müssen Sie

einen neuen Datensatz anlegen, mit der gleichen Nummer, aber einem anderen Gültigkeitsdatum.

Wenn Sie einen Umsatzsteuersatz anpassen, müssen Sie unbedingt das Gültigkeitsdatum abändern.


Hierüber wurden auch die Änderungen des Corona Konjunkturpaketes mit aufgenommen


Mit Wirkung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wurde in Deutschland die Mehrwertsteuer von 19 auf 16% resp. von 7 auf 5% abgesenkt. Was sich vielleicht zuerst noch leicht anhört, wird ganz schnell kompliziert, wenn man beachtet, dass in Deutschland nicht das Rechnungsdatum, sonder das Liefer-/Leistungsdatum eines Artikels bzw. einer Leistung ausschlaggebend für die MwSt. Kalkulation ist. Was das für Warenrücklieferungen, also Retouren oder zeitraumübergreifende Leistungen bedeuten kann, wird teils recht kompliziert. Dennoch sind ja reine Heilbehandlungen, wie sie üblicherweise von Heilpraktikern erbracht werden, also zumindest das übliche Kerngeschäft, normalerweise MwSt. befreit. Aber unsere Software kann auch mit MwSt.-pflichtigen Artikeln und Leistungen umgehen, oftmals haben wir bei der Einrichtung dazu geraten, für Abrechnungen mit MwSt. einen weiteren Mandanten anzulegen und zu nutzen. Nicht nur für Kunden, die MwSt.-pflichtige Leistungen und Lieferungen abrechnen (hier ist das Update unumgänglich) auch für alle anderen ist dieses Update ein Funktionsupdate, denn selbst bei der Kopie einer kompletten Rechnung kann nun das Behandlungsdatum neu gesetzt werden. Es gibt hierbei eine automatische Abfrage durch das Programm.



Letztendlich  pflegen wir bereits ein Leistungsdatum je Rechnungsposition in der Heilpraxis, welches als Behandlungsdatum geführt wird. Dieses Datum ist nun (im Gegensatz zum Rechnungsdatum) ausschlaggebend für die MwSt. Kalkulation. Sie können also eine Rechnung auf dem 01.07.2020 ausstellen, wenn jedoch das Behandlungsdatum auf dem 30.06.2020 steht, haben Sie bei einem mehrwertsteuerpflichtigen Artikel oder einer Leistung, den alten Satz von 19 resp. 7% innerhalb dieser Position. Und obwohl die Heilpraxis in der Lage ist, selbst auch in den Reporten, also den Ausdrucken der jew. Formulare (Rechnung/Gutschrift) mehrere MwSt. Sätze zu führen und auszudrucken, ist es aus buchhalterischer Sicht sehr ratsam, alle zeitraumübergreifenden Rechnungen bis zum 30.06.2020 abzuschließen und für weitere Lieferungen und Leistungen ab dem 01.07.2020 eine neue Rechnung zu eröffnen.  


Wichtig für Sie bei der Eingabe ist also, dass das Behandlungsdatum (Datumsfeld innerhalb der Rechnungsposition) als MwSt. relevantes Datum gilt:





Hierauf reagiert das Programm und stellt dementsprechend die MwSt. Sätze zur Verfügung.



Im Ausdruck:



Sobald Sie also ein Datum ab 01.07.2020 eintragen, kommt der vergünstigte MwSt. Steuersatz für diese Position zum Einsatz. Im Normalfall entspricht das Behandlungsdatum bei der Eingabe dem Tagesdatum.



Die von Ihnen eingegebenen Nettopreise Ihrer Artikel und Leistungen bleiben erhalten. Wenn Sie also die MwSt. Senkung an Ihre Kunden weitergeben möchten, so müssen Sie Ihre Preise nicht neu kalkulieren.



Neukalkulation "Erhalt Bruttopreise"



Für die Neukalkulation beim Erhalt der Bruttopreise können Sie eine beliebige Preisliste mit dem Befehl Preise der aktuellen Preisgruppe ändern und bei Preisen, die zuvor mit 19% kalkuliert wurden den Faktor 1,0259 und dies mit dem Häkchen auf nur Artikel der MwSt. Klasse 19% MwSt. ändern. Klicken Sie danach auf OK.


Die Vorgehensweise für Artikel mit 7% ist ähnlich. Sie kalkulieren diese Preisliste erneut mit dem gleichen Befehl Preise der aktuellen Preisgruppe ändern und dem Faktor 1,0190 und dem gesetzten Häkchen auf nur Artikel der MwSt. Klasse 7% MwSt. ändern. Klicken Sie danach auf OK. Sollten Sie die Kalkulation nach dem 01.07.2020 ausführen, so steht dort statt 19, 16% und statt 7, 5%. Natürlich sind bei einem zweistelligen Nachkomma-Ergebnis Rundungsdifferenzen möglich.


Sollten Sie zeitraumübergreifende Retouren bzw. Leistungen haben und/oder hierüber sogar Gutschriften ausstellen müssen, ist dies technisch in der Heilpraxis möglich. Bei teilweise wirklich komplizierten Steuerrechtlichen Anwendungsszenarien bitten wir jedoch um Ihr Verständnis, dass der Support keine Aussagen darüber treffen kann, mit welchem Satz welche Position eingegeben werden muss (dies wäre eine Frage für einen Steuerberater), sondern nur, wie man einen bestimmten Satz zu einem bestimmten Datum in der Heilpraxis eingeben kann.


Weitere Informationen zur MwSt. Änderung erhalten Sie im entsprechenden BMF Schreiben auf den Internetseiten des Finanzministeriums.




Neu in Version 1.7


Neue Kategorien für MwSt. Sätze


Die in Deutschland generell gültigen MwSt. Kategorien haben wir nun in der Software eingepflegt. Insgesamt kann es nur fünf verschiedene Sätze geben. Dies hat nichts damit zu tun, dass MwSt. Sätze sich ändern können, das kann man einzeln pflegen und auch selber eintragen, obwohl wir für den 01.01.2021 bereits wieder die alten MwSt. Sätze für den vollen Satz von 19% und für den ermäßigten Satz von 7% eingepflegt haben. Sie müssen also nach Ende des Konjunkturpaketes nicht selber tätig werden um dies umzustellen.