Uns erreichen immer mehr Nachfragen zur KassenSichV im Support. Die Verwirrung ist groß, was denn nun gefordert wird und warum. Da unser letztjähriger Fachartikel nur die eigentliche KassenSichV ins Visier nimmt, nicht aber die "offene Ladenkasse" und die mittlerweile geltende Einzelaufzeichnungspflicht, die u. a. für Heilpraktiker gilt, möchten wir näher auf das Thema eingehen, da dies auch wenig bekannt ist. Denn sollten Sie sich für eine TSE entscheiden, wird die Zeit langsam knapp.
In unserem jetzigen Fachartikel "Offene Ladenkasse - Gute Idee oder Risiko ?" erörtern wir, warum wir der Meinung sind, dass bei Bareinnahmen in der Praxis eine TSE aus mehreren Gründen auch in einer Heilpraixs Sinn macht und sich sogar lohnt. Das hat weniger damit zu tun, dass wir auch eine TSE Lösung anbieten, denn im Grunde wurden wir als Softwarehersteller dazu verpflichtet dies umzusetzen und es ist wirklich sehr viel Arbeit.
Wir bemängeln z. B. die Verzögerungen der Zertifizierung und die anfänglichen Lieferschwierigkeiten der TSE, sowie die unterschiedlichen Fristsetzungen je Bundesland, man kann auch über die generelle Notwendigkeit diskutieren. Aber ausgehend von der derzeitigen Gesetzeslage kann man eigentlich nur jeden Praxisinhaber resp. Heilpraktiker mit Bareinnahmen ans Herz legen, dies auch aus anderen Perspektiven zu betrachten und seine Entscheidung gut abzuwägen.